Düngeverordnung

Die Neufassung der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 verlangt eine Feststellung des Düngebedarfs der Kulturen bei einer Anwendung von mehr als 50 kg N oder 30 kg P2O5 pro Hektar und Jahr.

Die Ergebnisse von Bodenanalysen sind Bestandteil der Düngebedarfsermittlung. Auf Schlägen ab einer Größe von 1 ha ist die Analyse auf Phosphat gesetzlich vorgeschrieben, wenn auf diesen mehr als 30 kg P2O5 pro Hektar und Jahr gedüngt werden. Zum Untersuchungsstandard unserer Grundbodenuntersuchung gehören auch Kalium, Magnesium, der pH-Wert mit Kalkbedarf und die Bodenart.