Gesamtstickstoff

Für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Ausbringung von bis zu 230 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist auch auf Grünland eine Bodenuntersuchung auf Stickstoff erforderlich. Hierbei wird der Gehalt an Gesamtstickstoff (Ntotal) festgestellt.