TS-Gehalt: Änderung bei Ausbringung von Rindergülle

Probenannahme nur in unseren Gefäßen

Auch Baden-Württemberg erlaubt die Breitverteilung von Rindergülle bis zu einem laboranalytisch bestimmten TS-Gehalt von 4,6 %. Entsprechend hoch ist derzeit das Probenaufkommen von Wirtschaftsdüngern in unseren Labors.

Bitte beachten Sie:

Gülleproben können nur in den von uns bereit gestellten Gefäßen angenommen werden. Diese Probenbehälter erhalten Sie kostenfrei an unseren Annahmestellen oder direkt in unseren Labors in Laichingen-Machtolsheim und Sinsheim-Steinsfurt. Gerne können Sie die Behälter auch bei uns anfordern.

Proben in Glasgefäßen oder z.B. ausgedienten Pflanzenschutzmittel-Behältern müssen leider abgelehnt werden und können keiner fachgerechten Analyse unterzogen werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Angepasste Vorgabe für Rindergülle ab 1. Februar 2025

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